Behandlungen und Arzneimittel
Anerkannte ärztliche Behandlungen und Arzneimittel werden vor Anwendung des Selbstbehalts zu 100% erstattet.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Schutz, der zu Ihrem Leben passt. Lernen Sie die Möglichkeiten kennen und wählen Sie Ihre Prioritäten.
Prozentsätze beziehen sich auf tariflich anerkannte Kosten. Wir prüfen zuerst die Deckung, dann Grenzen und Eigenanteile. Ein höherer Erstattungssatz bedeutet keine automatische Deckung jeder Ausgabe.

01 · GRUNDSCHUTZ
Eine klare Grundlage für Ihren Gesundheitsschutz.
Anerkannte ärztliche Behandlungen und Arzneimittel werden vor Anwendung des Selbstbehalts zu 100% erstattet.
Mehrbettzimmer und allgemeine Krankenhausleistungen. Gesonderte privatärztliche Behandlung ist nicht wie bei Plus und Pro eingeschlossen.
Zahnbehandlung und Vorsorge 100%; Kronen, Brücken und Implantate 70%, mit anfänglichen Höchstbeträgen.
1.000 € jährlich für Erwachsene; 500 € für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre. Kein zusätzlicher Monatsbeitrag.
Brillen und Kontaktlinsen: bis 100 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Psychotherapie: 80% für höchstens 50 Sitzungen jährlich. Der anfängliche Gesamtbetrag für Zahnersatz steigt von 1.000 € im ersten auf 5.000 € in den ersten fünf Jahren; danach 5.000 € jährlich. Für Unfälle gelten besondere Regeln.
GESUNDSMART · IM DETAIL
GesundSmart ist eine private Krankheitskostenvollversicherung. Anerkannte Kosten, Erstattungssatz und jährliche Selbstbeteiligung sind zu unterscheiden. Alle drei bestimmen Ihren verbleibenden Eigenanteil.
Für Erwachsene gelten 1.000 € je Kalenderjahr. Dieser Betrag wird nicht automatisch jedem Monatsbeitrag zugeschlagen. Er wird bei der Leistungsabrechnung nach Tarif berücksichtigt. Auch bei 100% Erstattung können deshalb bis zur erreichten Selbstbeteiligung Kosten bei Ihnen verbleiben.
Für anerkannten Zahnersatz sieht der Tarif 70% vor. Zusätzlich gelten anfängliche Höchstbeträge. Vor Kronen, Brücken oder Implantaten prüfen wir deshalb den Kostenvoranschlag und den verbleibenden Höchstbetrag. 70% jeder angebotenen Summe sind nicht automatisch zugesagt.
Im Mittelpunkt stehen allgemeine Krankenhausleistungen und Mehrbettzimmer. Wenn Zweibettzimmer und gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung wichtig sind, vergleichen wir Plus und Pro. Zuerst wählen wir den Leistungsumfang, dann betrachten wir den Beitrag.
Die Regeln unterscheiden sich nach Leistungsart. Für Brillen, Psychotherapie und weitere Leistungen gelten besondere Beträge oder Grenzen. Vor größeren Ausgaben prüfen wir medizinische Notwendigkeit, tarifliche Verzeichnisse und eine gegebenenfalls erforderliche vorherige Zusage.

02 · KOMFORT IM KRANKENHAUS
Mehr Komfort. Bewusst gewählter Schutz.
Anerkannte ärztliche Behandlungen und Arzneimittel werden vor Anwendung des Selbstbehalts zu 100% erstattet.
Zweibettzimmer und gesondert vereinbarte chefärztliche beziehungsweise privatärztliche Krankenhausbehandlung im Rahmen der Tarifbedingungen.
Zahnbehandlung und Vorsorge 100%; Kronen, Brücken und Implantate 80%, mit anfänglichen Höchstbeträgen.
1.000 € jährlich für Erwachsene; 500 € für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre.
Brillen und Kontaktlinsen: bis 200 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Psychotherapie: 80% für höchstens 50 Sitzungen jährlich. Die anfänglichen Zahnersatzgrenzen steigen von 1.000 € auf insgesamt 5.000 € in den ersten fünf Jahren. Spätere Leistungserweiterungen sind nur innerhalb bestimmter Fristen und unter Voraussetzungen möglich.
GESUNDPLUS · IM DETAIL
GesundPlus erweitert bestimmte Leistungen gegenüber Smart, insbesondere im Krankenhaus, beim Zahnersatz und bei einzelnen Höchstbeträgen. Das bedeutet keine unbegrenzte Erstattung jeder Leistung.
Neben allgemeinen Krankenhausleistungen sind Zweibettzimmer und tariflich anerkannte gesonderte ärztliche Leistungen enthalten. Honorarvereinbarungen sollten vor der Unterschrift geprüft werden: Entscheidend sind die zulässigen GOÄ- und GOZ-Sätze, nicht allein der Name der Klinik.
Anerkannte Kronen, Brücken, Implantate und weiterer tariflicher Zahnersatz werden zu 80% erstattet, mit anfänglichen Grenzen. Beispiel: Bei 2.000 € vollständig anerkannten Kosten ergeben 80% zunächst 1.600 € vor Prüfung von Höchstbeträgen und Selbstbeteiligung. Die tatsächliche Erstattung kann niedriger sein.
Ärztliche Leistungen und Arzneimittel sind vor Selbstbeteiligung im tariflichen Umfang vollständig gedeckt. Bestimmte Therapien und Psychotherapie werden dagegen zu 80% nach eigenen Regeln erstattet. Wir betrachten deshalb auch regelmäßig genutzte Leistungen.
Der Tarif sieht Erweiterungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb bestimmter Fristen und unter festgelegten Voraussetzungen vor. Das ist kein dauerhaftes, unbegrenztes Recht auf jeden Tarif. Fristen und Umfang prüfen wir im Vertrag.

03 · UMFASSENDERER SCHUTZ
Mehr Leistungen für Ihr Leben.
Zweibettzimmer und privatärztliche Krankenhausbehandlung nach Tarifbedingungen.
Zahnbehandlung und Vorsorge 100%; Zahnersatz 90%, mit anfänglichen Höchstbeträgen.
Die ersten 50 Psychotherapiesitzungen jährlich 100%, weitere 80%. Physikalische und vergleichbare Behandlungen 100% nach tariflichem Verzeichnis.
Pro1: 750 €, Pro2: 1.500 €, Pro3: 3.000 € jährlich für Erwachsene. In regulären Tarifen unter 21 Jahren gelten halbe Beträge.
Brillen und Kontaktlinsen: bis 300 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei Pro3 gilt die jährliche Selbstbeteiligung nicht für die in den Bedingungen genannten stationären Leistungen. Vorsorgepauschalen unterliegen besonderen Regeln. Beitragsrückerstattung ist kein sicherer monatlicher Rabatt.
GESUNDPRO · IM DETAIL
GesundPro verbindet erweiterten Leistungsumfang mit verschiedenen jährlichen Selbstbeteiligungen. Pro1, Pro2 und Pro3 vergleichen wir deshalb anhand der möglichen Jahresbelastung und nicht nur anhand des Monatsbeitrags.
Reguläre Erwachsenenvarianten sehen 750 €, 1.500 € oder 3.000 € jährlich vor. Höhere Selbstbeteiligungen erfordern entsprechende Rücklagen. Bei Pro3 gelten Ausnahmen für bestimmte stationäre Leistungen.
Für die ersten 50 Psychotherapiesitzungen jährlich gelten 100% der tariflich anerkannten Kosten, danach 80%. Physikalische und ähnliche Therapien werden nach vereinbartem Verzeichnis erstattet. Prozentsatz, Bedingungen und konkreten Leistungsumfang betrachten wir gemeinsam.
Zweibettzimmer und privatärztliche Krankenhausbehandlung nach Vertrag sind enthalten. Zahnersatz wird zu 90% der anerkannten Kosten mit anfänglichen Grenzen erstattet. Kostenvoranschlag und Selbstbeteiligung bleiben zu prüfen.
Wir vergleichen zwölf Monatsbeiträge, mögliche Eigenanteile und Ergänzungen wie Pflegeversicherung und Krankentagegeld. Mögliche Beitragsrückerstattungen weisen wir getrennt aus. Ein niedriger Monatsbeitrag soll höhere Kosten im Behandlungsfall nicht verdecken.

04 · BESONDERHEIT DER PRO-VARIANTE
Pro-Schutz mit besonderem Rückerstattungsmodell.
Der grundlegende Schutz entspricht Pro: Zweibettzimmer, privatärztliche Krankenhausbehandlung und 90% für Zahnersatz innerhalb der Grenzen.
750 € jährlich für Erwachsene; 375 € für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre im regulären Tarif.
Unter den weiteren Vertragsbedingungen sind nach einem leistungsfreien Jahr 2, nach zwei Jahren 3 und nach drei Jahren 5 monatliche Tarifbeiträge möglich.
Den Beitrag zahlen Sie regulär. Die Rückerstattung wird nachträglich festgestellt und ausgezahlt. Sie ist keine vorab garantierte monatliche Ersparnis.
Versicherungsdauer, pünktliche Beitragszahlung und Rechnungen aus anderen Vollversicherungstarifen sind relevant. Später eingereichte Rechnungen können mit bereits gezahlten Beträgen verrechnet werden. Wir vergleichen Behandlungskosten, Selbstbeteiligung und mögliche Rückerstattung.
GESUNDPROP · IM DETAIL
GesundProP bietet Pro-Leistungen und ein besonderes Modell für Jahre ohne eingereichte Rechnungen. Der vereinbarte Beitrag bleibt monatlich zu zahlen; eine spätere Auszahlung verändert diesen Betrag nicht im Voraus.
Nach den vorliegenden Produktbedingungen sind zwei, drei oder fünf monatliche Tarifbeiträge nach einem, zwei oder drei entsprechenden Jahren ohne eingereichte Rechnungen möglich. Versicherungsdauer, pünktliche Zahlung und weitere Bedingungen zählen ebenfalls. Bei unterjährigem Beginn kann anteilig gerechnet werden.
Bei kleineren Behandlungskosten vergleichen wir Erstattung, Selbstbeteiligung und mögliche Rückerstattung bei Nichteinreichen. Medizinisch notwendige Hilfe sollte deswegen nicht aufgeschoben werden. Die Entscheidung betrifft die Abrechnung; Ihre Gesundheit steht an erster Stelle.
Nachträgliche Rechnungen können eine neue Abrechnung unter Berücksichtigung bereits ausgezahlter Beträge auslösen. Bewahren Sie Unterlagen auf und betrachten Sie das gesamte Kalenderjahr. Steuerliche Folgen einer Rückerstattung sind gesondert zu prüfen.
Zuerst vergleichen wir den tatsächlichen Beitrag und Ihren Anteil nach einem möglichen Arbeitgeberzuschuss. Danach betrachten wir mögliche Rückerstattung und Steuereffekt getrennt. Alle Vorteile als angeblich sichere monatliche Ersparnis zu addieren wäre irreführend.

ERGÄNZUNG ZU EINER GEEIGNETEN POLICE
Raum für eine ruhige Genesung.
Deckt die verbleibenden 50% der anerkannten Einbettzimmerkosten. Der Generali-Vollversicherungstarif muss bereits die anderen 50% abdecken.
Zusammen mit dem geeigneten Grundtarif werden die anerkannten Zimmerkosten vollständig abgedeckt.
Unter den Tarifbedingungen ist ein Krankenhaustagegeld von 25 € vorgesehen; ein Anspruch auf die zugrunde liegende Krankenhausleistung muss bestehen.
Keine eigenständige Krankenversicherung. Behandlung und Privatarzt sind dadurch allein nicht versichert. Nicht mit Beihilfetarifen kombinierbar.
Die Ergänzung gilt nur bei geeignetem Grundschutz. Änderung oder Ende des Grundtarifs kann auch die Ergänzung beenden. Vor Abschluss prüfen wir deshalb die genaue Kombination.
EINBETTPLUS · IM DETAIL
EinbettPlus erweitert die stationäre Unterbringung für Versicherte eines geeigneten Generali-Vollversicherungstarifs, der bereits die Hälfte der Einbettzimmerkosten anerkennt.
Erkennt der Grundtarif 50% der Einbettzimmerkosten an, ergänzt EinbettPlus die verbleibenden 50% innerhalb der Bedingungen. Bei beispielhaften 100 € anerkanntem Zimmerzuschlag wären das jeweils 50 €. Dies ist kein Preisbeispiel einer konkreten Klinik.
Behandlung, allgemeine Krankenhausleistungen und gesonderte Arztwahl bleiben Sache der Grundversicherung. EinbettPlus allein schafft diesen Schutz nicht. Entscheidend ist die gesamte Kombination.
Bei Verzicht auf das Einbettzimmer sind unter den Tarifbedingungen 25 € je stationärem Tag vorgesehen. Ein Anspruch aus dem Grundschutz muss bestehen. Versicherungsschutz garantiert kein jederzeit verfügbares Einbettzimmer.
Bei Tarifwechsel oder Ende der Vollversicherung ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Ergänzung weiterhin bestehen. Beihilfetarife eignen sich nicht als Grundlage. Änderungen sind dem Versicherer mitzuteilen.
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, Variante und Ergänzungen ab. Gleiches Alter und Einkommen bedeuten nicht denselben Beitrag.
Pflegepflichtversicherung und Einkommensabsicherung bei Krankheit prüfen wir gesondert. Für Familien betrachten wir den Schutz jedes Mitglieds.
Beiträge können sich ändern. Neben dem Monatsbetrag betrachten wir Selbstbeteiligung, Erstattungsgrenzen und das Budget im späteren Leben.
Zusammenfassung nach den bereitgestellten Generali-Bedingungen für 2026. Dargestellt sind wesentliche Merkmale regulärer Tarife; Ausbildungstarife haben eigene Regeln. Maßgeblich sind persönliches Angebot und Vertrag.
MONATLICHE KOSTEN VERGLEICHENGESETZLICH UND PRIVAT · DEN UNTERSCHIED VERSTEHEN
Der GKV-Beitrag richtet sich üblicherweise nach dem relevanten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und dem Zusatzbeitrag der Kasse. Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsprüfung ab. Mehr Einkommen erhöht ihn nicht automatisch; weniger Einkommen senkt ihn ebenfalls nicht automatisch.
In der GKV können Angehörige unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein. In der PKV werden Schutz und Beitrag für jedes Mitglied betrachtet. Ein Einzelvergleich reicht deshalb für Familien nicht aus: Partner, Kinder und mögliche Einkommensänderungen gehören dazu.
In der PKV erhalten Sie in der Regel eine Rechnung, prüfen sie und reichen sie beim Versicherer ein. Die Erstattung richtet sich nach dem Vertrag; Zahlungsfrist und Erstattungstermin können auseinanderliegen. Im Krankenhaus sind Direktabrechnungen möglich. Kostenvoranschläge und Zusagen sollten aufbewahrt werden.
Die Pflegepflichtversicherung sichert das Pflegerisiko ab. Krankentagegeld dient der vereinbarten Einkommensabsicherung bei Krankheit. Entscheidend sind Leistungsbeginn und Tagessatz. Monatsbeitrag und tägliche Auszahlung sind verschiedene Beträge.
Elternzeit, Arbeitsplatzwechsel, Selbstständigkeit und Rentenbeginn können Einkommen und Arbeitgeberzuschuss verändern. Der private Beitrag pausiert nicht bei fehlendem Gehalt. Solche Phasen und Rücklagen für Selbstbeteiligungen gehören in den langfristigen Plan.
Gesundheitskosten können die Belastung in beiden Systemen erhöhen. Alterungsrückstellungen in der PKV garantieren keine unveränderten Beiträge. Der Verlauf eines einzelnen Vertrags ist keine allgemeine Prognose. Wichtig ist ein langfristig tragbares Budget.
ZUGANG ZUM FACHARZT
Studien zeigen Unterschiede zwischen GKV und PKV. Im Kostenvergleich finden Sie Grafiken, Untersuchungszeiträume und Quellen. Die Daten ordnen Smart, Plus und Pro nicht nach Termingeschwindigkeit.
Studien ansehenAktueller GKV-Beitragsbescheid, Erwerbsstatus, relevantes Einkommen, familiäre Situation und bestehender Schutz. Ein privates Angebot erfordert korrekte Gesundheitsangaben und Tarifwahl. Gesundheitsfragen beantworten Sie im geeigneten Verfahren; der öffentliche Rechner dient der Kostenillustration.
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